Aus Sicherheitsgründen war der Einsatz von Feuer im Gefängnis verboten, in Venedig wurde jedoch in der Öffentlichkeit Folter durch Brandmarkung praktiziert.

Im Gefängnis war nur weiße Folter erlaubt, also der Pranger und das Seil.
Im zweiten Fall wurden dem Opfer die Handgelenke auf dem Rücken gefesselt und es wurde mit einem Seil in eine Position gehoben, in der es sehr schwer atmete.
Offensichtlich hatte der Raum keine verschlossenen Türen, denn das Ziel bestand darin, den armen gefolterten Menschen den Schmerz spüren zu lassen.